Der SKW kennt Einzel-, Familien- und Frei-Mitglieder
Als Mitglied kann aufgenommen werden, wer das 16. Altersjahr zurückgelegt hat.
Kinder von Mitgliedern bleiben bis zum vollendeten 18. Altersjahr Familienmitglieder.
Mitglieder, welche sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Antrag
des Vorstandes durch die Generalversammlung zu Freimitgliedern ernannt werden.